Mit dem im Jahr 2019 abgeschlossenen sogenannten "Green Deal" auf EU-Ebene wurde ein weitreichendes Programm für Klima- und Umweltschutz beschlossen, um einen wettbewerbsfähigen und ressourceneffizienten europäischen Wirtschaftskreislauf zu schaffen. Dafür sollen in den nächsten Jahren zukünftige Investitionen in nachhaltige Geschäftsideen und Unternehmen getätigt werden. Eine Grundvoraussetzung für die Erreichung des Ziels ist, dass Unternehmen relevante, vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen.
Die bisher geltenden Veröffentlichungspflichten galten nur für Unternehmen von öffentlichen Interesse, d.h. börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungen und solche Unternehmen, die Anleihen begeben haben. Mit Inkrafttreten der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betrifft die Erstellungspflicht einen deutlich größeren Anwendungsbereich.
Auch inhaltlich müssen zukünftig verschärfte Regelungen eingehalten werden, da der Umfang der CSRD in Verbindung mit der EU-Taxonomie VO im Vergleich zu den bestehenden Berichtspflichten zugenommen hat. Zuletzt soll der zukünftige Nachhaltigkeitsbericht auch der Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterliegen.
Damit Sie für die umfangreichen Neuerungen gut gerüstet sind, bieten wir folgende Leistungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung an:
Wenn wir Sie bei der Einführung und Umsetzung der CSRD und den weiteren Anforderungen beraten und begleiten, haben Sie von Beginn an die Sichtweise eines Wirtschaftsprüfers an Bord, sodass Sie den Anforderungen an zukünftige Prüfungen gerecht werden können.
Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen von Beratungsprojekten oder bei Einzelfragestellungen. Des Weiteren bieten wir auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Schulungen für Ihr Unternehmen an.
Durch unsere theoretischen Kenntnisse der Anforderungen, aber auch unsere bisherigen Beratungsprojekte bei der Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung können wir Ihnen qualitativ zur Seite stehen.
Das erstmalige Aufsetzen und die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts ist komplex und zeitaufwendig, da eine hohe Einarbeitungszeit hinsichtlich aller rechtlichen Anforderungen besteht.
Wir übernehmen gerne die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts oder Teile dessen, zum Beispiel die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse, die Einbindung der Stakeholder oder die Umsetzung der EU-Taxonomie VO.
Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie dabei, diesen Prozess effizient und zielgerichtet zu gestalten.
Sofern Sie bereits einen bestehenden Nachhaltigkeitsbericht haben oder aufgrund der NFRD und des CSR-RUG zur Berichterstattung verpflichtet sind, führen wir gerne mit Ihnen zusammen eine GAP-Analyse durch, bei der wir Ihren bestehenden Bericht mit den Anforderungen der CSRD spiegeln und gegebenenfalls auftretende Verbesserungspotentiale aufzeigen.
Bei einem sogenannten Dry-run prüfen wir Ihren Nachhaltigkeitsbericht so, wie es zukünftig jährlich erfolgen muss. Ihr Vorteil ist, dass die Prüfung aus der zeitkritischen Phase des Jahresabschlusses rausgehalten wird und ggf. auftretende Änderungen rechtzeitig und ohne Zeitdruck umgesetzt werden können.
Sobald die Regelungen zu den EU-Richtlinien in das nationale Recht übernommen worden sind, stehen wir Ihnen auch gerne als Wirtschaftsprüfer des Nachhaltigkeitsberichts zur Seite.
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